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Hausratversicherung

21.07.2015 | Hausratversicherung

Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Ein Schutzbrief hilft

06.07.2015 | Ein Schutzbrief hilft

Die persönliche Gesundheit liegt nur zu einem Teil in den eigenen Händen. Gut, wenn die Absicherung für den Fall der Fälle umfassend ist. Eine Lösung hierfür ist der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief der Zurich. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit Schwerpunkt der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen bzw. mit vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung. Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief ist man bei der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung optimal abgesichert. Schnell und unkompliziert erhalten Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme. Wie diese das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Für Behandlungskosten, zusätzliche Ausgaben für spezielle Therapien, Umbauten oder die laufenden Fixkosten. So können die Versicherten ganz in Ruhe gesund werden und Ihr Leben neu ordnen.  Den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief gibt es in zwei Varianten: Der Krankheits-Schutzbrief dient zur selbstständigen Absicherung bei schweren Erkrankungen, während der er- weiterte Krankheits-Schutzbrief eine Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Leistung bei schwerer Erkrankung ist. Alles in allem umfasst der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief exzellente Produkteigenschaften. Neben garantierten Beiträgen bei gleichzeitig garantierter Versicherungssumme ist auch eine kostenlose Mitversicherung von Kindern vorgesehen. Die Nachversicherungsgarantie, also die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Außerdem sind verschiedene Zusatzoptionen möglich, wie etwa der Erwerbsunfähigkeitsschutz, die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 75 Jahren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zum Erben braucht man keinen Erbschein

04.02.2014 | Zum Erben braucht man keinen Erbschein

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist. Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung

04.02.2014 | Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung

Egal, ob es um das beschädigte Smartphone eines Freundes oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Dieser Schadenersetz mag im Fall eines Smartphones noch überschaubar sein, doch wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, kann schnell mit Schadenersatzforderungen in sechs oder siebenstelliger Höhe konfrontiert sein. Dies kann einen Menschen schnell finanziell ruinieren. Doch eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab. Sie gilt daher zu Recht als die wichtigste Versicherung. Das zeigt auch die hohe Verbreitung. Im Jahr 2011 existierten in Deutschland mehr als 44 Millionen Haftpflichtverträge. Ehepaare und Familien sind dabei durch gemeinsame Verträge genauso abgesichert, wie eine alleinstehende Person mit einem eigenen Vertrag. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Gesetzliche Unfallversicherung

01.10.2013 | Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt [&hellip The post Gesetzliche Unfallversicherung appeared first on www.makler-homepages.de.
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